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Die Behauptung eines manipulierten Unfallgeschehens ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme widerlegt, wenn ein Sachverständigengutachten das Unfallgeschehen bei relativ hoher Geschwindigkeit und mit spezifischen Schadensmustern als plausibel und mit der Klägerdarstellung übereinstimmend rekonstruiert. Dabei können kurze Unterbrechungen der Kontaktspuren bei streifenden Fahrzeugen als normal und auf kollisionsbedingte Lenkeinschlagänderungen zurückführbar bewertet werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |