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Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monaten verurteilt wird. Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |