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Die Eigentümerin eines neben einer Straße gelegenen Waldgrundstücks trifft die Verkehrssicherungspflicht für die von den Bäumen ausgehenden Gefahren für die Benutzer der Straße. Diese Pflicht umfasst die in angemessenen regelmäßigen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung hinsichtlich Standfestigkeit und Gesundheit der Bäume sowie äußerlich erkennbarer Gefahren. Bei Waldstücken beschränken sich die Kontrollpflichten auf Bäume, von denen unmittelbare Gefahren für die Straße ausgehen können, wobei auch Bäume aus hinteren Reihen zu berücksichtigen sind, wenn die erste Baumreihe Lücken aufweist und die Bäume die Straße erreichen könnten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |