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Eine Klage gegen die Feststellung, dass ein britischer Führerschein nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, ist unzulässig, wenn die Klagefrist versäumt wurde. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn der Antrag nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist gestellt wird und keine höhere Gewalt vorliegt. Weder eine Falschberatung durch Rechtsanwälte noch die Einbehaltung von Unterlagen durch den Prozessbevollmächtigten erfüllen die Voraussetzungen der höheren Gewalt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |