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Eine Abschleppmaßnahme ist rechtswidrig, wenn die am Fahrzeug angebrachte Aufforderung zur Entfernung oder Wiederzulassung des Fahrzeugs (Aufkleber) keine vollstreckbare Grundverfügung mit Zwangsmittelandrohung darstellt. Diese müsste dem Adressaten bekannt gegeben und zugestellt werden, wobei eine ordnungsgemäße Bekanntgabe bereits bei fehlender Nennung eines Adressaten nicht vorliegt und die zufällige Kenntnisnahme nicht ausreicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |