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1. In der Fremdversicherung (der Ehefrau) wird die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Leasingnehmer (Ehemann) des kaskoversicherten Fahrzeugs dem VN gem. § 47 VVG zugerechnet. 2. In der Kaskoversicherung berechtigt eine Beschädigung des versicherten Fahrzeugs im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit (hier mit 2,07 o/oo den VR in der Regel zu einer Leistungskürzung auf Null. (Leitsätze des Gerichts) |