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Der Ersatz der für die Reparatur erforderlichen Kosten bei einer Vollkaskoversicherung kann bei vollständiger und fachgerechter Reparatur nur verlangt werden, wenn dies durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen wird. Eine bloße Behauptung der ordnungsgemäßen Reparatur oder die Vorlage von Fotos genügt nicht. Der Sinn der Kraftfahrtversicherung erfordert den Nachweis der tatsächlich entstandenen Reparaturkosten durch eine entsprechende Rechnung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |