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Eine als Blankogenehmigung erteilte bilaterale Drittstaatengenehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr muss durch Ausfüllen der vorgesehenen Punkte wirksam gestellt werden. Insbesondere sind die Angabe des amtlichen Kfz-Kennzeichens und eine bestätigende Unterschrift des Unternehmers zwingend erforderlich und müssen vor Fahrtbeginn erfolgen, um die Genehmigung gültig zu stellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |