|
Ein berührungsloser Unfall, bei dem ein Fahrzeugführer einem abrupten, ohne Fahrtrichtungsanzeiger eingeleiteten und dann abgebrochenen Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs ausweicht und dabei mit einem Baustellenpfosten kollidiert, kann eine Haftung des Spurwechselnden begründen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |