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Der Umstand, dass ein Gebrauchtfahrzeug aus einem anderen Land stammt (hier: Belgien), stellt keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB dar, da es sich nicht um eine dem Fahrzeug unmittelbar anhaftende Beschaffenheit handelt. Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist wirksam, auch wenn das Fahrzeug im Inserat als 'scheckheftgepflegt' beworben wurde, sofern keine Garantieübernahme oder arglistiges Verschweigen des Mangels durch den Verkäufer nachweisbar ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |