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Ein Zusatzzeichen mit dem Schriftzug "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" unter dem Zeichen 314 (Parken) ist wirksam, da die Parkerlaubnis nach Zeichen 314 durch Zusatzzeichen, insbesondere nach Fahrzeugarten, beschränkt werden kann und die StVO keinen abschließenden Katalog von erlaubten Zusatzzeichen vorgibt. Es kommt lediglich darauf an, ob das Zusatzzeichen die allgemeinen Anforderungen des § 39 StVO erfüllt und hinreichend konkret und verständlich ist. Verkehrszeichen, einschließlich Zusatzzeichen, sind Verwaltungsakte, die selbst bei Unzulässigkeit oder Rechtsfehlerhaftigkeit gültig und rechtsverbindlich sind, bis sie beseitigt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |