|
Ein haftungsbegründender Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall eines Kindes und einer krankheitswertigen Schockreaktion der Mutter, die das traumatisierende Erleben der schweren Unfallverletzung ihres Sohnes erlitt und daraufhin ein posttraumatisches Belastungssyndrom mit Magersucht entwickelte, kann festgestellt werden und zur Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz materiellen und immateriellen Schadens führen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |