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Ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs ist verjährt. Dies gilt insbesondere, wenn die vom Verkäufer durchgeführten Reparaturversuche als Garantiearbeiten des Herstellers zu verstehen sind und kein Anerkenntnis der eigenen Einstandspflicht des Verkäufers vorliegt, das die Verjährung neu anlaufen ließe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |