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Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums setzt eine rechtmäßige Begutachtungsanordnung voraus. Der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr ist nicht als hinreichendes Verdachtselement zu bewerten. Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig trennt oder dass durch den Konsum ständig fahreignungsrelevante Leistungsdefizite vorhanden sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |