|
Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Ungeeignet ist, wer Amphetamin und Kokain eingenommen hat, da der Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes die Kraftfahreignung ausschließt. Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen ist ausreichend, um die Kraftfahreignung zu verneinen, unabhängig davon, ob unter der Wirkung dieser Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |