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Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung setzt die körperliche Eignung gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 FeV voraus. Bei einer Diabetes-Erkrankung mit Insulintherapie ist die Eignung für die Fahrgastbeförderung ausnahmsweise bei guter Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung über etwa drei Monate gegeben. Eine unbefriedigende Stoffwechseleinstellung, indiziert durch einen HbA1c-Wert über 7,5 %, schließt die Annahme außergewöhnlicher Umstände im Sinne der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung aus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |