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Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert von 1,5 ng/ml über dem Grenzwert von 1 ng/ml rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Bei mehrfachem und damit mindestens gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlender Trennung zwischen Konsum und Fahren ist der Betreffende als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |