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Eine Einstandspflicht des Verkehrshaftpflichtversicherers für den Verlust einer Sendung besteht nicht, wenn der Versicherungsschein in Verbindung mit der Risikobeschreibung des Versicherungsnehmers ergibt, dass nur Transporte innerhalb Deutschlands versichert sind und keine CMR-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |