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Die unterlassene Ersatzbeschaffung eines Pkw impliziert nicht per se einen mangelnden Nutzungswillen für die Geltendmachung von Nutzungsausfallentschädigung, da der Verlust der ständigen Verfügbarkeit eines eigenen Fahrzeugs zu kompensieren ist. Ein Schmerzensgeld von insgesamt 450 Euro ist für leichte Prellungen von Kiefer, Thorax und Knie, die keine verschreibungspflichtigen Medikamente erforderten, ausreichend. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |