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Die Kollision zwischen einem Pkw und einer Straßenbahn, die sich beim Abbiegen in einer Kurve ereignet, ist alleinschuldhaft durch den Pkw-Fahrer verursacht, wenn dieser den nach § 2 Abs. 3 StVO erforderlichen Abstand zur Straßenbahn nicht einhält und deren Ausschwenken in der Kurve nicht einkalkuliert. Einem Straßenbahnfahrer ist es nicht zumutbar, vor der Weiterfahrt auszusteigen und zu kontrollieren, ob ein anderes Fahrzeug zu nah an seine Fahrspur gefahren ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |