|
Die Ausführungen des Amtsgerichts zur Begründung eines angeordneten Fahrverbots sind materiell-rechtlich unvollständig, wenn sie nicht erkennen lassen, dass sich das Gericht der generellen Möglichkeit bewusst war, von einem Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße abzusehen. Ferner sind sie lückenhaft, wenn Feststellungen zur Berufstätigkeit des Betroffenen fehlen, die zur Beurteilung eines möglichen "Härtefalls" erforderlich sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |