|
Nach summarischer Prüfung ist die Feststellung rechtmäßig, dass ein polnischer Führerschein den Antragsteller nicht dazu berechtigt, Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen, wenn es sich um eine Fälschung handelt. Ein solcher Führerschein entspricht weder den gesetzlichen Vorgaben der Führerscheinrichtlinie 1991 noch decken sich die Angaben im Dokument mit den Erwerbsangaben des Antragstellers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |