|
Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Betroffene als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Die Fahrprobe stellt ein geeignetes Mittel zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit dar, insbesondere bei altersbedingten Leistungsminderungen, die sich in Schwierigkeiten beim Spurhalten, grundlosem Fahrstreifenwechsel und Überforderung mit der Fahrzeugtechnik äußern. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |