|
Ein Geschädigter kann bei technischer Gleichwertigkeit der Reparatur auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn ihm dies zumutbar ist. Dies ist nicht der Fall, wenn das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist und regelmäßig in einer Fachwerkstatt gewartet wurde oder der günstigere Preis auf einer Vereinbarung zwischen Werkstatt und Versicherer beruht. Eine Wertminderung ist bei einem über sechs Jahre alten Fahrzeug mit hoher Laufleistung und Vorschäden, die in Eigenregie repariert wurden, bei einem reinen Blechschaden nicht schlüssig darzulegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |