|
Das Landgericht Paderborn verurteilte die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld anlässlich eines Verkehrsunfalls. Die Verurteilung erfolgte, da der Beklagte zu 1.) den Unfall schuldhaft verursachte, indem er gegen die Auflagen einer Ausnahmegenehmigung für den Mähdrescher verstieß, eine Gefährdung des individuellen Straßenverkehrs nicht ausschloss und die gebotene Absicherung des Mähdreschers unterließ. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |