|
Wird die Lebensakte eines Geschwindigkeitsmessgeräts trotz Anforderung durch den Verteidiger von der Verwaltungsbehörde nicht übermittelt, rechtfertigt dieser Umstand eine Erhöhung des Toleranzabzugs, da das Gericht keine genauen Erkenntnisse über mögliche Reparaturen oder sonstige Eingriffe zwischen Eichung und Messung gewinnen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |