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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von 18 ng/ml aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann. Wenn zudem mindestens zweimaliger, also gelegentlicher, Cannabiskonsum feststeht, ist die Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |