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Die Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie auf öffentlichen Parkplätzen im Fahrbahnbereich ist rechtmäßig, wenn der Fahrbahnbereich grundsätzlich der Nutzung durch Fahrzeuge vorbehalten ist und eine Parkraumnot im Innenstadtbereich, insbesondere in Bewohnerparkbereichen, besteht. Ein Angebot privater Ersatzparkplätze bietet keinen realen Ersatz für öffentlich zugänglichen Parkraum. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |