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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von 3,6 ng/ml im Blut aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Ein solcher Wert übersteigt den Grenzwert von 1 ng/ml bei weitem und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |