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Die Einnahme von Amphetamin schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum harter Drogen ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen; ein Ermessen steht der Behörde bei feststehender Ungeeignetheit nicht zu. Das Interesse am Schutz von Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer überwiegt die persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betroffenen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |