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Dem Käufer steht ein Anspruch auf Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages zu, wenn das Fahrzeug beim Verkauf mit einer grünen Plakette versehen war, tatsächlich aber nicht die Berechtigung hat, eine grüne Umweltplakette zu führen. Ein solches Fahrzeug weist einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB auf, der ein Rücktrittsrecht begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |