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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Fahrer unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat und der festgestellte THC-Wert den Grenzwert von 1 ng/g bzw. ml übersteigt, was einen zeitnahen Konsum mit Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit indiziert. Ein spontanes Konsumeingeständnis bei einer polizeilichen Kontrolle hat erhebliches Gewicht. Bei feststehender Ungeeignetheit steht der Behörde kein Ermessen zu; eine längere unauffällige Teilnahme am Straßenverkehr hat nur sehr beschränkte Aussagekraft. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |