|
Ein Beschleunigungstrauma, wie es bei einem Auffahrunfall hervorgerufen wird, kann zu einer Kiefergelenksluxation führen. Der Einwand, es fänden sich keine veröffentlichten Urteile zu einer solchen Verletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls, begründet keine durchgreifenden Zweifel an der Ursächlichkeit. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind die Schwere der Verletzungen, die erforderliche Heilbehandlung und die dauerhaft verbleibenden Folgen, wie eine erhebliche Einschränkung der Mundöffnung, zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |