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Die Identität eines Antragstellers auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann auch ohne Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises als ausreichend geklärt gelten, wenn sie durch eine umfassende Prüfung der Ausländerakten und frühere gerichtliche Feststellungen, insbesondere zur Staatsangehörigkeit und Registrierung, hinreichend nachgewiesen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |