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Der Angeklagte T3 wird wegen Beihilfe zur Untreue in 2.582 Fällen, davon in 1.812 Fällen in Tateinheit mit Betrug, und wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte U wird wegen Untreue in 2.582 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren vier Monaten verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |