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Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Planfeststellungsbeschluss ist allein eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage möglich. Ein Deckblattverfahren zur Änderung von Planunterlagen führt nicht zur Widersprüchlichkeit des Beschlusses, wenn die Deckblätter eindeutig gekennzeichnet sind und die maßgeblichen Planunterlagen erkennbar sind. Die Einstufung einer Trasse in eine bestimmte Straßenkategorie und die zugrundeliegende Verkehrsprognose sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Netzabschnitts zu beurteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |