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Die Einnahme von sogenannten harten Drogen schließt – auch bei einmaligem (Erst-)Konsum – die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob der Betreffende unter der Wirkung dieser Droge ein Kraftfahrzeug geführt hat oder nicht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in solchen Fällen eine zwingende Folge, ohne Ermessensspielraum der Behörde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |