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Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung ist gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, insbesondere durch wiederholte Verkehrsverstöße auch in einer verlängerten Probezeit. Ein vorgelegtes medizinisch-psychologisches Gutachten, das eine zukünftige erhebliche Verstoßgefahr prognostiziert, kann diese Ungeeignetheit belegen und die sofortige Vollziehung rechtfertigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |