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Führt ein Kraftfahrzeugführer ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss und kann er zwischen Konsum und Fahren nicht trennen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Ein THC-Wert von 5,6 ng/ml im Blutserum rechtfertigt die Annahme zeitnahen Konsums mit Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Eine THC-COOH-Konzentration von 46 ng/ml legt zudem die Annahme häufigen und über einen längeren Zeitraum andauernden Cannabiskonsums nahe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |