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Ungeeignet ist ein Kraftfahrer dann, wenn er als ehemals Heroinabhängiger eine Substitutionstherapie unter Einnahme von Medikamenten mit dem Wirkstoff Buprenorphin durchläuft, während der Therapielaufzeit einen Beigebrauch von Cannabis vornimmt und unter diesem Einfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt. Nach Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben, wobei Buprenorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel gilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |