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Die Kammer hält eine Herabstufung des Nutzungsausfalles nach der Sanden-Danner-Tabelle bei PKW, die älter als 5 Jahre sind, um 1 Gruppe und bei Fahrzeugen mit einem Alter von über 10 Jahren um eine zweite Gruppe für gerechtfertigt. Allein das Alter eines Fahrzeugs von deutlich über 10 Jahren rechtfertigt jedoch nicht von vornherein eine weitere Minderung des Nutzungswertes über die Herabstufung um zwei Gruppen hinaus oder eine Beschränkung auf Vorhaltekosten, sofern keine besonderen Umstände wie überdurchschnittlich hohe Laufleistung oder Beanspruchung hinzutreten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |