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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Die Behauptung eines einmaligen Cannabiskonsums ist in hohem Maße tatsächlichen Zweifeln ausgesetzt und kann nur dann abgenommen werden, wenn die Umstände konkret und glaubhaft dargelegt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |