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Die Verkehrssicherungspflicht bezüglich Platanen, die von der Massaria-Krankheit befallen sind, ist verletzt, wenn die Baumkontrollen nicht mittels Steiger oder durch Baumkletterer erfolgen, da die Schadsymptome der Krankheit vor allem im stärkeren Astbereich häufig an der Astoberseite auftreten und somit von unten nicht erkennbar sind. Ein Hubsteiger, der eine Arbeitshöhe von 10 Metern hat, ist für die Baumkontrolle einer Platane mit einer Höhe von ca. 20 Metern zu klein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |