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Die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen auf der B 265 zwischen bestimmten Ortslagen und zu bestimmten Uhrzeiten wird angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |