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Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist bei Verkehrsunfällen regelmäßig erforderlich, da diese aufgrund der Frage der mitwirkenden Betriebsgefahr und möglicher Streitigkeiten zur Schadenhöhe nicht als einfach gelagerte Sachverhalte anzusehen sind. Übliche Verkehrsunfallsachen rechtfertigen in aller Regel eine 1,3-Geschäftsgebühr, da sie durchschnittliche Angelegenheiten darstellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |