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Der Geschädigte muss sich bei der technischen Gleichwertigkeit einer Reparatur auf eine freie Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn sein Auto älter als 3 Jahre ist und sich die Unzumutbarkeit nicht aus anderen Umständen ergibt. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nicht, wenn das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass unfallbedingte Verletzungen und Schmerzen erlitten wurden, insbesondere bei einer Kollisionsdifferenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h, bei der Verletzungen regelmäßig nicht beobachtet werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |