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Ein Anspruch auf Schmerzensgeld für unfallbedingte Verletzungen (Hals- und Brustwirbelsäulen-Distorsion, Schädelprellung, Unterschenkelprellung) beläuft sich auf 1.800,00 €. Der Kläger hat nicht beweisen können, dass er über die akute Behandlungszeit hinaus unter erheblichen Unfallfolgen leidet, die ein höheres Schmerzensgeld rechtfertigen würden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |