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Ein merkantiler Minderwert entfällt nicht allein deshalb, weil ein Fahrzeug älter als 5 Jahre ist oder mehr als 100.000 km gelaufen hat, da eine pauschale Betrachtung den Marktentwicklungen nicht gerecht wird. Auch im Falle fiktiver Schadensabrechnung besteht Anspruch auf Ersatz von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten, wenn und soweit diese regional üblich sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |