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Ein Verbot des Führens (auch) erlaubnisfreier Fahrzeuge ist rechtmäßig, wenn der Betroffene wegen Drogenabhängigkeit und Fahrens unter Drogeneinfluss im Sinne des § 3 Abs. 1 FeV ungeeignet ist. Eine weitere Aufklärung oder Begutachtung ist bei nachgewiesenem Konsum mehrerer Drogen nicht erforderlich. Das Interesse am Schutz anderer Verkehrsteilnehmer überwiegt die Interessen des Betroffenen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |