Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

MPU-Anordnung bei Zweifeln an der Fahreignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen




Gliederung:


- Einleitung
- Allgemeines

Einleitung:


Entgegen einer vielfach gehegten Erwartung halten es die Verwaltungsgerichte ab und zu auch für zulässig, die Beibringung einer positiven MPU anzuordnen, mit der der Betroffene Zweifel an seiner Eignung, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge - wie z. B. ein Mofa - führen zu können, ausräumen soll.

Dies kann sich auf Alkohol-, aber auch auf den Konsum von Drogen - wie beispielsweise Cannabis - beziehen.

- nach oben -



Allgemeines:


Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Die Anordnung einer MPU beim Vorliegen von Fahreignungszweifeln bei Radfahrern

Verwaltungsrechtliches Radfahrverbot

OVG Hamburg v. 20.06.2005:
Gelegentlicher Cannabiskonsum kann grundsätzlich, wenn einer der in Nr 9.2.2 der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten weiteren Umstände wie die fehlende Trennung von Konsum und Fahren hinzutritt, die Nichteignung begründen, ein erlaubnisfreies Kraftfahrzeug, insbesondere ein Mofa, zu führen.

VG Neustadt v. 23.06.2006:
Die einmalige Fahrt eines Radfahrers mit 2,25 Promille berechtigt die Fahrerlaubnisbehörde zur Anordnung einer MPU zwecks Überprüfung der Kraftfahreignung und zusätzlich der Eignung, überhaupt fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.

VG München v. 26.06.2009:
Auch die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrrad rechtfertigt bei einer Blutalkoholkonzentration des Verkehrsteilnehmers von 1,6 Promille und mehr die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Deshalb muss die Fahrerlaubnisbehörde klären, ob zu erwarten sei, dass der Betroffene auch zukünftig ein Kraftfahrzeug oder ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde. Ebenso besteht Anlass zur Klärung der Frage, ob der bisherige Alkoholkonsum des Betroffenen bereits zu Beeinträchtigungen geführt hat, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs bzw. eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs in Frage stellen würden. Als notwendige Grundlage für die Entscheidungsfindung hat die Behörde zudem auch zu klären, ob durch Erlass von Beschränkungen bzw. Auflagen von der Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen auf öffentlichem Verkehrsgrund abgesehen werden könne.

OVG Koblenz v. 25.09.2009:
Es ist unverhältnismäßig, einem Fahrradfahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzugeben, nachdem er erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist (hier nachts auf dem Fahrradweg mit 2,33 ‰). Das wegen Nichtvorlage des Gutachtens ausgesprochene Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Fahrrad und Mofa) zu führen, ist damit ebenfalls rechtswidrig.

OVG Bautzen v. 31.01.2011:
Die Entscheidung, welche Maßnahme die Feststellung der fehlenden Eignung zum Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs nach sich ziehen soll, ist nach einer gründlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen. Der Gesetzgeber hat nämlich mit dem Anwendungsbefehl in § 3 Abs. 2 FeV zu erkennen gegeben, dass auch die Gefahren, die von dem Führer eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs ausgehen, erheblich genug sind, um die entsprechende Anwendung der Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Führer eines Fahrzeugs zum Führen ungeeignet oder nur bedingt geeignet ist.

VG Neustadt v. 03.09.2012:
Die Fahrerlaubnisbehörde darf von einem Kraftfahrer, der unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, auch im Hinblick auf die Eignung zum Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen.

OVG Münster v. 23.04.2015:
Es kann ohne Weiteres auf die fehlende Eignung eines Fahrradfahrers, der eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge nicht besitzt, zum Führen von Fahrzeugen gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 FeV geschlossen werden. - Der Zweck der Regelung des § 6 Nr. 1 Buchst. y) StVG geht dahin, im Sinne der Vorschrift nicht geeignete Personen, die nicht der Fahrerlaubnispflicht unterliegen, von der Teilnahme am Straßenverkehr fernzuhalten. Damit hat der Gesetzgeber die Grenzen der verordnungsgeberischen Regelungsmacht festgesetzt, indem er die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr von ihrer Eignung abhängig macht.

Verwaltungsgericht Köln v. 24.07.2024:
Zur Rechtmäßigkeit der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und der Verordnungsermächtigung für § 3 FeV

BVerwG v. 04.12.2020:
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Verwertungsverbot einer Trunkenheitsfahrt und Gutachtenpflicht nach § 11 Abs. 8 FeV

Verwaltungsgericht Köln v. 16.04.2019:
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen fehlender MPU nach Trunkenheitsfahrt mit hoher BAK

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.10.2017:
Zur Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung bei Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach Alkoholfahrt mit dem Fahrrad

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 30.12.2016:
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge bei Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach wiederholten Alkoholfahrten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.07.2016:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.12.2017:
Zur Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge bei Alkoholmissbrauch und Verwertbarkeit eines Fahreignungsgutachtens

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.08.2013:
Fahrerlaubnisentziehung nach Fahrradfahrt mit 1,67 Promille und fehlendem MPU-Gutachten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.02.2013:
Fahrerlaubnisentzug nach MPU-Anordnung wegen Fahrradfahrt mit 2,00 Promille und Nichtvorlage des Gutachtens

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.08.2012:
Zur Fahrerlaubnisentziehung nach MPU-Anordnung bei Fahrradfahrt mit über 1,6 Promille und fehlender Einsicht in problematisches Trinkverhalten.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.03.2012:
Fahrerlaubnisentziehung und Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 11.08.2011:
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (BAK über 1,6 Promille)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.07.2011:
Zur Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge nach wiederholten Trunkenheitsfahrten und Nichtvorlage einer MPU

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.03.2011:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (1,97 Promille) und negativer MPU; keine zeitliche Begrenzung der MPU-Anordnung.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 10.03.2011:
Anordnung einer MPU nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad; keine zeitliche Begrenzung der MPU-Anordnung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.01.2011:
Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad: Zeitablauf von über 4 Jahren macht MPU-Anordnung nicht rechtswidrig

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.01.2010:
Zum Verbot des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge bei Drogenabhängigkeit und Fahren unter Drogeneinfluss

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 03.03.2009:
Fahrerlaubnisentzug wegen Nichtbeibringung einer MPU nach Fahrradfahrt mit über 1,6 Promille BAK

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.11.2008:
Zur Anordnung einer MPU nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad über 1,6 Promille und fehlender zeitlicher Begrenzung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 10.10.2007:
Anordnung einer MPU nach Alkoholfahrt mit dem Fahrrad; keine zeitliche Begrenzung für die Anordnung

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 30.01.2012:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Verwaltungsgericht Freiburg v. 20.06.2012:
Fahreignungsgutachten

Verwaltungsgericht Hannover v. 28.07.2011:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

VGH München v. 17.01.2020:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

VGH München v. 15.03.2023:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 20.12.2022:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Verwaltungsgericht Göttingen v. 28.03.2024:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht v. 27.01.2025:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Verwaltungsgericht Koblenz v. 31.08.2022:
Begutachtungsleitlinien (MPU)

VGH München v. 20.01.2022:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 28.02.2011:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 27.06.2022:
Pedelec

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 21.01.2016:
Cannabis am Steuer

- nach oben -



Datenschutz    Impressum